PG Wald-Zell, Hauptstr. 2, 93192 Wald +49 94 63 / 2 16 wald@bistum-regensburg.de Di + Fr: 08.30 - 12.30

Pfarreiengemeinschaft Wald-Zell  + Süssenbach + Beucherling + Martinsneukirchen + Hetzenbach

@Bild Oktober #Zell

Kirchenverwaltungswahlen am 23./24. November 2024

Es werden die Kirchenverwaltungsmitglieder für die Amtsperiode 2025-2030 gewählt:

Kandidaten für Wald: 
Brigitte Jirikovsky, Alfons Schweiger, Buchendorf

Öffnungszeit Wahllokal Wald: 
Sonntag, 24.11.2024 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im ehemaligen Jugendheim, Hauptstraße 2. 
Das Wahllokal ist während der Gottesdienste geöffnet.

Kandidaten für Süssenbach: 
Karl Fichtl, Hermann Heimerl, Sabine Hetzenecker, Ewald Pfeffer

Öffnungszeit Wahllokal Süssenbach: 
Sonntag, 24.11. von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im alten Pfarrhaus, Siegensteiner Str. 16

Kandidaten für Zell: 
Johann Bräu, Wolfgang Eichinger, Tobias Roidl, Wilhelm Rothhammer

Öffnungszeiten Wahllokal Zell: 
Samstag 23.11 von 16.00 bis 18.00 Uhr u. Sonntag 24.11 von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr 
Das Wahllokal ist im Pfarrhof in Zell, Hauptstr. 13

Kandidaten für Beucherling: 
Josef Fleischmann, Andrea Schiegl, Maria Stuber, Maria Thiel

Öffnungszeit Wahllokal Beucherling: 
Sonntag, 24.11 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Sakristei in der Kirche in Beucherling

Kandidaten für Martinsneukirchen: 
Helmut Baumer, Alois Daschner, Josef Janker, Peter Nebel

Öffnungszeit Wahllokal Martinsneukirchen: 
Samstag, 23.11 von 16.00 Uhr-18.30 Uhr im Gemeindehaus Martinsneukirchen, Schulstr. 8

Kandidaten für Hetzenbach: 
Christian Winkler, Franz Bogdalik, Marcus Winkler

Öffnungszeit Wahllokal Hetzenbach: 
Sonntag, 24.11 von 08.00 Uhr-11.00 Uhr im Pfarrhof in Zell, Hauptstr. 13

Wahlberechtigung: 
Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrei, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
und ihren 1. Wohnsitz in der Pfarrei haben sowie sich nicht durch formalen Akt von der
römisch-katholischen Kirche losgesagt haben.

Briefwahl: 
Die Briefwahlunterlagen können bis 20. November zu den Öffnungszeiten der Pfarrbüros in
Wald und Zell abgeholt werden.
Der Wahlbrief ist dem Pfarramt durch die Post oder auf anderem Wege vor Schließung der
Wahllokale zu übermitteln. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

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