Haus für Kinder St. Maria Hammühlweg 7 |
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Wer kann in unserem Haus für Kinder aufgenommen werden:
Zielgruppe:
Kinderkrippe
In der Kinderkrippe werden Kinder ab dem 12. Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut.
Stehen im Kindergarten noch Plätze zur Verfügung, gilt folgende Regelung für den Übergang:
Kinder, die in der Krippe angemeldet sind und bis 31.12. des laufenden Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden, können zum 01. Januar in einer Kindergartengruppe aufgenommen werden und bezahlen dann auch den Kindergartenbeitrag.
Stehen keine Kindergartenplätze zur Verfügung oder werden Kinder zum 01. Januar oder später 3 Jahre alt, bleiben sie bis zum Ende des Betreuungsjahres in der Kinderkrippe und bezahlen auch den Elternbeitrag für die Krippe.
Kindergarten
In den Kindergärten werden Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht betreut.
Über die Aufnahme von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (behinderte oder von Behinderung bedrohte; hochbegabte Kinder) entscheidet der Träger bzw. die Leitung.
Schulkindbetreuung
Grundschulkinder können nach Unterrichtsschluss im Haus für Kinder St. Maria betreut werden.
Nach der vierten bzw. sechsten Stunde werden sie mit dem Kindergartenbus zu uns befördert.
Es besteht auch für diese Kinder die Möglichkeit am Mittagessen teilzunehmen. Außerdem ist dienstags und donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Frau Renate Schwarzfischer zur Hausaufgabenbetreuung anwesend.
Die Eltern prüfen die Hausaufgaben ihrer Kinder auf Vollständigkeit und sind auch verantwortlich für die Vertiefung des gelernten Stoffes bzw. Vorbereitung auf den nächsten Schultag ihrer Kinder.
Schulkinder, die während der Schulferien in der Einrichtung betreut werden, müssen sich am Anfang des Jahres entscheiden, wann sie die Betreuung in Anspruch nehmen und dies mit der Leitung absprechen.
Anmeldung und Kosten:
Die Eltern melden ihre Kinder zum 01. September bzw. 01. Januar des Schuljahres im Haus für Kinder an. Sie Buchen eine Betreuungszeit von mindestens 1-2 Stunden wöchentlich im Durchschnitt. Sie schließen mit dem Träger des Hauses für Kinder St. Maria einen Betreuungsvertrag ab.
Während der Schulferien muss ein separater Betreuungsvertrag gemacht werden, der sich nach der jeweiligen Buchungszeit richtet.
Anmeldung im Haus für Kinder
Das Kindergartenjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August des darauf folgenden Jahres.
Die Anmeldung der Kinder für die Kindergärten und die Kinderkrippe erfolgt im Januar für das kommende Kindergartenjahr. Der Termin ist der Presse zu entnehmen.
In Einzelfällen entscheiden Träger und Leitung über die Aufnahme von Kindern während des Kindergartenjahres.
Die Kinder können zum 01. September und zum 01. Januar eines laufenden Kindergartenjahres aufgenommen werden.
In der Kinderkrippe ist je nach Platzangebot eine Aufnahme jederzeit möglich.
Die Familien melden ihre Kinder bei der Leitung in Zell an. Die Kindergarten- bzw. Krippenplätze werden nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Alter des Kindes
2. Berufstätigkeit der Eltern
3. Alleinerziehende Eltern
4. Soziale Notlagen
Öffnungszeiten im Haus für Kinder St. Maria
Montag 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 7.00 Uhr bis 14:00 Uhr
Kernzeit täglich 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr!
Buchungsmöglichkeiten – Kindergarten:
Damit im Kindergarten die Standards des Bildungs- und Erziehungsplanes für Kindergartenkinder umgesetzt werden können, ist notwendig, dass alle Kindergartenkinder vormittags während der „Kernzeit“ anwesend sind.
Die übrigen Zeiten sind in ganzen Stunden flexibel buchbar.
Buchungsmöglichkeiten – Krippe
Für die Eltern der Krippenkinder besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Betreuungsbedarf während der Öffnungszeiten flexibel zu buchen.
Damit die Standards des Bildungs- und Erziehungsplanes für Krippenkinder umgesetzt werden können und der - besonders für die Kleinstkinder außerordentlich wichtige - ritualisierte Tagesablauf eingehalten werden kann, muss bei der Buchung beachtet werden, dass jedes Krippenkind mindestens drei zusammenhängende Tage anwesend ist.
Buchungsmöglichkeiten – Schulkinder
Schulkinder können nach dem Unterricht zu den oben genannten Öffnungszeiten betreut werden. Auch hier werden die Betreuungszeiten gebucht, die aber durchschnittlich mindestens 1-2 Stunden täglich sein müssen.
In den Schulferien besteht die Möglichkeit einer Ferienbuchung. Die Eltern vereinbaren im September des Kindergartenjahres die Buchungstage und –zeiten mit der Kindergartenleitung.
Umbuchungen sind jederzeit zum 1. des nächsten Monats möglich.
Ferienordnung
An 30 Tagen im Kindergartenjahr findet keine Betreuung im Kindergarten bzw. in der Krippe statt. Diese Zeiten werden den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres in einem Elternbrief mitgeteilt.
„belegarme Zeit“
An den schulfreien Tagen fährt kein Kindergartenbus. Außerdem gibt es an diesen Tagen kein warmes Mittagessen. Kinder die länger, bzw. über Mittag betreut werden, können von zuhause Verpflegung mitbringen, die dann in der Mikrowelle erwärmt wird.